Scheidung
Auch eine zunächst einfach gelagerte einvernehmliche Scheidung kann für die betroffene Person versteckte Risiken bergen oder zusätzlicher Maßnahmen bedürfen.
Daher lege ich Wert auf eine persönliche und umfassende Sachverhaltsaufklärung in einem ersten Beratungsgespräch, wobei
mir auch die Entstehung eines persönlichen Vertrauensverhältnisses mit meinen Mandanten sehr wichtig ist.
Nur so können alle Rechtsprobleme ausführlich besprochen und ggf. Handlungsbedarf rechtzeitig erkannt werden.
Die Vollmachterteilung und antragsvorbereitende Informationsgewinnung kann jedoch zunächst auch online ablaufen, die Scheidung findet nach deutschem Recht jedoch noch immer vor Gericht statt. Dazu bedarf es regelmäßig der persönlichen Anwesenheit beider Eheleute. Der Begriff ONLINE-SCHEIDUNG ist daher etwas missverständlich.
Mit Einverständnis des Mandanten kann die gesamte Korrespondenz per e-mail, postalisch oder telefonisch, ganz nach den Bedürfnissen und Wünschen meines Mandanten erfolgen. Bei Bedarf ist ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Im Falle einer einvernehmlich geplanten Scheidung lassen Sie mir neben Ihrer Kontaktanfrage den Mandantenfragebogen in Familiensachen ausgefüllt zukommen, ich werde Ihnen sodann alle weiteren Schritte mitteilen und die notwendigen Unterlagen anfordern.
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Kanzlei-Hillesheim Helene-Weigel-Pl.1 12681 Berlin Tel.: 030 / 54709250
Formulare
Vorbereitung des ersten Beratungsgesprächs:
Zur Verkürzung und Vorbereitung des ersten persönlichen Beratungsgesprächs in Familiensachen biete ich die vorherige Übersendung oder Vorbereitung nachfolgender Unterlagen an:
Besteht für Sie die Möglich der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe/ Prozesskostenhilfe finden Sie in dem nachstehenden Link das zur Beantragung von PKH/VKH notwendige Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse". Zudem finden Sie hier auch den Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheines.
Hinweise zur Datenverarbeitung, Mandanteninformation
zur Erfüllung unserer Informationspflichten, welche sich bei Mandatsbeginn aus Art. 13 und 14 DSGVO ergeben.
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